Die Schwurgerichtskammer kam zu der Überzeugung, dass der Mann ein Auto, einen Wohnwagen und eine Scheune angezündet haben soll. Durch die brennende Scheune befanden sich drei Bewohner des nicht einmal zwei Meter entfernten Wohnhauses in akuter Lebensgefahr, daher wurde er unter anderem wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt.
Freigesprochen wurde der Mann, der selbst Feuerwehrmann war, wegen des Brandes eines Schweinestalls im Ulmer Stadtteil Wiblingen. Auch wegen dieses Brandes hatte man den Mann angeklagt, doch ein ausreichender Tatnachweis war nicht zu führen.
Drei Monate später brannte der Mercedes der Ex-Partnerin. Dazu hat der Mann das Auto in der Nacht mehrfach über eine App geortet. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter fand klare Worte: „wirkt von außen […] als Stalking“. Die Bewegungsdaten des Mobiltelefones des Angeklagten passen dazu.
Auch beim Brand eines Wohnwagen spielten die Mobilfunkdaten eine entscheidende Rolle. Der Angeklagte fuhr zu dem Parkplatz des Wohnwagen und nach drei Minuten ging die Fahrt weiter. Seiner damaligen Geliebten schreibt er, dass er im Einsatz sei, doch die Auswertung der Alarmierungsdaten der Feuerwehr zeigt, dass die Alarmierung erst später erfolgte.
Beim größten Brand, noch in der selben Nacht wie der Wohnwagenbrand, war wieder das Mobiltelefon des Angeklagten in der Nähe der später brennenden Scheune, anschließend nahm das Auto den Weg zur Feuerwache. Der Angeklagte war dann als Feuerwehrmann beim Brandeinsatz aktiv.
Beim Brand der Scheune bestand die Gefahr, dass der tödliche Brandrauch in das Wohnhaus zieht. Da es mitten in der Nacht brannte, hätten die Bewohner im Schlaf keine Chance, den Rauch rechtzeitig zu bemerken und es war nur Zufall, dass sie nicht ums Leben kamen. „Wer so handelt, rechnet mit dem Tod von Bewohnern“ fasste Vorsitzender Richter zusammen. Die drei Hausbewohner leiden noch heute unter Schlafstörungen und weiteren Problemen.
Das Urteil fiel ausschließlich aufgrund der Indizien und Zeugenaussagen zum Verhalten des Angeklagten. Der nicht vorbestrafte 36-Jährige selbst schwieg während des Prozesses. Lediglich am ersten Verhandlungstag nannte er seinen Namen und sein Geburtsdatum. Da er schwieg, übernahm sein Verteidiger die Entgegnungen auf die Vorwürfe. Der Verteidiger betonte, dass es ausser den Handydaten keinerlei Beweise gibt und nicht ausreichend ermittelt wurde, ob es auch andere mögliche Täter gibt.