Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Luftreinhalteplan für Ulm fortgeschrieben. Da sich die Luftqualität in Ulm in den vergangenen Jahren verbessert hat, wurde im Sommer die Umweltzone aufgehoben.
Zusammen mit der Einführung der Umweltzone wurde 2013 auf der B10 zwischen der Stadtgrenze und der Ausfahrt Ulm-Lehr ein Tempolimit von 70 km/h verhängt. Das Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ erklärte den Grund für diese Geschwindigkeitsbegrenzung.
Da sich die Luftqualität verbessert hat, ist der Grund für das Tempolimit entfallen. Sobald die Autobahnmeisterei Anfang Januar die Schilder ausgetauscht hat, gelten wieder die alten Beschränkungen.
Zwischen Ulm-Lehr und dem Parkplatz vor dem Lehrer-Tal-Tunnel wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h angehoben. Im Tunnel und bis zur Stadtgrenze gilt künftig eine Begrenzung auf 80 km/h. Auch in Richtung Norden werden die gleichen Geschwindigkeiten gelten.