Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe wegen Totschlags von sechs Jahren und sechs Monaten, die Verteidigung plädierte auf vier Jahre. Laut Anklage soll der 15-jährige kurz nach Weihnachten seine Freundin in einem Wald in Wiblingen erwürgt haben. Das Urteil soll am 9. Oktober fallen. Aufgrund des Alters des jungen Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 15-Jährige im vergangenen Jahr kurz nach Weihnachten seine gleichaltrige Freundin in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen getötet haben soll. Anschließend soll er selbst die Polizei gerufen haben. Die leblose Jugendliche sei bei einer Suchaktion gefunden worden, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt. Sie konnte zwar zunächst wiederbelebt und in ein Krankenhaus gebracht werden, an Neujahr sei sie dort jedoch an den Folgen der Tat gestorben. Die Polizei erklärte damals, sie habe den 15-Jährigen in der Nähe des Tatorts widerstandslos festgenommen. Ein Motiv habe er in seinem Notruf nicht genannt. Das Verfahren hatte Mitte Juli begonnen.