Ulm: Teenager soll für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis

Plädoyers im Totschlags-Prozess gegen 15-jährigen

Im Verfahren gegen einen Teenager, der seine gleichaltrige Freundin erwürgt haben soll, sind vor dem Landgericht Ulm die Plädoyers gehalten worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe wegen Totschlags von sechs Jahren und sechs Monaten, die Verteidigung plädierte auf vier Jahre. Laut Anklage soll der 15-jährige kurz nach Weihnachten seine Freundin in einem Wald in Wiblingen erwürgt haben. Das Urteil soll am 9. Oktober fallen. Aufgrund des Alters des jungen Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Motiv weiter unklar

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 15-Jährige im vergangenen Jahr kurz nach Weihnachten seine gleichaltrige Freundin in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen getötet haben soll. Anschließend soll er selbst die Polizei gerufen haben. Die leblose Jugendliche sei bei einer Suchaktion gefunden worden, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt. Sie konnte zwar zunächst wiederbelebt und in ein Krankenhaus gebracht werden, an Neujahr sei sie dort jedoch an den Folgen der Tat gestorben. Die Polizei erklärte damals, sie habe den 15-Jährigen in der Nähe des Tatorts widerstandslos festgenommen. Ein Motiv habe er in seinem Notruf nicht genannt. Das Verfahren hatte Mitte Juli begonnen.

Das könnte Dich auch interessieren

09.10.2024 15-Jähriger wegen Totschlags verurteilt Das Landgericht Ulm hat am 9. Oktober 2024 entschieden: Ein 15-Jähriger muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Nach insgesamt elf Verhandlungstagen, bei denen Zeugen und Sachverständige gehört wurden, sah die Kammer es als erwiesen an, dass der Jugendliche seine gleichaltrige Freundin im Dezember 2023 in einem Wald bei Ulm-Wiblingen erwürgt hat. Tötung eingeräumt, verminderte Schuldfähigkeit 31.10.2024 Ulm: Prozess wegen versuchten Totschlags startet Später stellte sich heraus, das Opfer ist ein Lehrer. Ab nächsten Mittwoch (06.11.) wird der Fall vor dem Landgericht Ulm verhandelt. Der 23-jährige muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage habe er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. Der 34-jährige hatte lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten und nur dank schneller notärztlicher 13.05.2024 Hohe Haftstrafe für Mutter im Glascontainer-Prozess Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass die Frau ihr Baby im vergangenen Herbst kurz nach der Geburt in Tötungsabsicht in einem Altglas-Container in Langenau ausgesetzt hatte. Ein Passant hatte das Kind entdeckt und Rettungskräfte alarmiert. Das Baby blieb unverletzt. Einer Gerichtssprecherin zufolge hatte die Staatsanwaltschaft zuvor eine Verurteilung zu sieben Jahren 25.03.2024 Ulm: Prozess um Glascontainerbaby wird fortgesetzt Nachdem der psychiatrische Sachverständige, der die Frau untersucht hatte, überraschend gestorben war, hatte Unklarheit über den Fortgang des Verfahrens geherrscht. Auch eine Neuansetzung des Prozesses stand offenbar im Raum. Zumindest hatte dies die Verteidigerin der Angeklagten ins Spiel gebracht. Urteil verzögert sich um zwei Wochen Ab dem 23. April wird auch wieder ein psychiatrischer Sachverständiger