Sowohl die Sommer- als auch die Winterzeit lockt viele in die Ulmer Friedrichsau, um in der Parkanlage spazieren zu gehen, zu spielen, sich zu entspannen oder sich sportlich zu betätigen. Dabei gilt es einige Spielregeln einzuhalten. Hunde müssen zum Beispiel an die Leine! Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 1.000 Euro führen.
Auch viele Familien besuchen die Ulmer Friedrichsau mit ihren Kleinkindern. Und regelmäßig hört man von freilaufenden Hunden, die bei Eltern und Kindern für Angst und Schrecken sorgen. So lief am diesjährigen Nikolaustag eine freilaufende, große Deutsche Dogge durch den Park. Der Hundehalter spazierte unweit seines Vierbeiners. „Der will nur spielen, der tut nichts“ – das Argument vieler Hundehalter ist dabei deutlich fehl am Platz. Alle Hunde müssen in der Ulmer Friedrichsau an die Leine. Und selbst wenn der ein oder andere Hund nichts täte – Hunde gehören dort grundsätzlich an die Leine.
„Die Friedrichsau, Ulms ältester und nach wie vor beliebtester Stadtpark, ist für alle da. Weil das Miteinander aber nur funktioniert, wenn Regeln eingehalten werden, und damit die Friedrichsau unter der Nutzung durch die zahlreichen Besuchern nicht allzu sehr leidet, gehören Hunde dort grundsätzlich an die Leine“, so die Stadt Ulm. Auf Kinderspielplätze und auf Liegewiesen dürfen Hunde grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Vor allem Kinder und ältere Menschen reagieren oft erschreckt, wenn ihnen nicht angeleinte Hunde nahe kommen.
Also müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner durchgehend an die Leine nehmen.
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ulm und die Polizei Ulm kontrollieren in der Ulmer Friedrichsau regelmäßig, um die Einhaltung der Polizeiverordnung zu überwachen. Da bei Verstößen mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro zu rechnen ist, bittet die Stadt Ulm um Beachtung und Einhaltung der Vorschriften für öffentliche Anlagen.