Oberbürgermeister Martin Ansbacher hat es in seiner Schwörrede angekündigt, nun wird es Realität: Ab dem 15. Oktober gilt in der Ulmer Innenstadt ein striktes Verbot für das Mitführen von Waffen und Messern.
Betroffen sind Messer mit Klingen ab vier Zentimetern, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Pfefferspray und Elektroschocker. Verstöße gegen das Verbot können Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Das Verbot gilt in ausgewählten Bereichen der Innenstadt und zu bestimmten Zeiten: jeweils von Freitagabend bis Samstagmorgen, samstags abends sowie an Vorabenden von Feiertagen.
Die Stadt und die Polizei haben diese Regelung nach sorgfältiger Analyse der Sicherheitslage abgestimmt, so Rainer Türke, Leiter der Bürgerdienste.
Polizeidirektor Joachim Hardegger sieht die Waffenverbotszone als wichtigen Schritt zur Verhinderung von Straftaten. Die Polizei wird in dieser Zeit verstärkte Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass das Verbot eingehalten wird.
Die Maßnahme soll nicht nur präventiv wirken, sondern auch die Zahl gefährlicher Vorfälle senken.
Seit 2022 haben mehrere Städte in Baden-Württemberg ähnliche Zonen eingeführt. Ulm ist nun die vierte Stadt, die von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Die Waffenverbotszone wird zunächst für zwei Jahre eingerichtet und soll dann gemeinsam mit der Polizei evaluiert werden.