Eine von Kindern und Eltern lang ersehnte Nachricht: Am Montag, 29. Juni, öffnen auch in Ulm die allermeisten Kitas wieder und nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Weil aber die Pandemie noch nicht vorüber ist, gelten weiterhin besondere Vorsichtsmaßnahmen.
Ab Montag kommender Woche (29. Juni) sind die städtischen Kindergärten wieder für alle Kinder geöffnet. Auch die allermeisten Einrichtungen in kirchlicher oder freier Trägerschaft werden wieder geöffnet. „Erklärtes Ziel aller Träger ist es, soweit wie irgend möglich, allen Kindern wieder einen Betreuungsplatz im ursprünglich gebuchten Umfang zur Verfügung zu stellen. Wir werden die von Seiten des Landes definierten Spielräume offensiv nutzen“, versichert Sozialbürgermeisterin Iris Mann.
Das seit einer Woche vorliegende Konzept des Kultusministeriums Baden-Württemberg („Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“, https://km-bw.de) sieht die Rückkehr zu den regulären Öffnungszeiten vor, sofern genügend Personal zur Verfügung steht. In der Einrichtung soll die Betreuung der Kinder dann in möglichst konstanten Gruppen und von denselben pädagogischen Fachkräften stattfinden.
Mit der Rückkehr zum Normalbetrieb gelten ab dem 1. Juli auch wieder die regulären Gebühren für den Besuch der Kindertageseinrichtung.
Oberste Priorität, betont das Kultusministerium, habe der Schutz der Gesundheit aller und formuliert verbindliche Regeln, die die Stadt in einem Elternbrief auflistet: Die Eltern müssen eine schriftliche Erklärung zur eigenen Gesundheit bzw. zur Gesundheit ihres Kindes abgeben. Kinder müssen, wenn bei ihnen während der Betreuung Krankheitsanzeichen auftreten, umgehend von ihren Eltern abgeholt werden. Erwachsene müssen beim Betreten von Kitas einen Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten. Nach dem Betreten der Kita heißt es Händewaschen für Kinder und Eltern. Diese sollten anschließend das Gebäude möglichst rasch wieder verlassen. Wer Informationsbedarf hat und ein Gespräch mit dem pädagogischen Fachpersonal führen möchte, sollte vorab einen Termin vereinbaren. „Ganz so unkompliziert wie vor Corona geht es leider nicht zu“, weiß auch Mann. „Aber wir sind froh, endlich wieder jedem Kind eine Betreuung anbieten zu können und sollten alles tun, das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen.“ Noch gebe es keinen Impfstoff und damit sei Vorsicht der derzeit einzige Weg, das Infektionsrisiko zu minimieren, sagt Mann.
Ausgeschlossen von der Betreuung sind nach der aktuellen Coronaverordnung Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person weniger als 14 Tage vergangen sind, sowie Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen, oder deren Eltern der Aufforderung der Einrichtung keine Gesundheitserklärung vorlegen.
Den zusätzlichen Einsatz von Desinfektionsreinigern und die Verpflichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Tragen eines Mundschutzes während der Kinderbetreuung sieht die Landesverordnung ausdrücklich nicht vor. Außerdem gilt auch weiterhin: Der Rechtsanspruch auf Betreuung nach SGB VIII ist nach der aktuellen Landesverordnung grundsätzlich weiterhin ausgesetzt und beim Auftreten einer Infektion mit dem COVID-19 Virus könnten die Einrichtungen vorübergehend teilweise oder ganz wieder geschlossen werden.