Eine regelrecht bescheidene Wahlbeteiligung gab es in der ersten OB-Wahlrunde in Ulm:
Nur 40,1% der Wahlberechtigten setzten ihr Kreuzchen. Um dem entgegenzuwirken und bei der Stichwahl am 17.12. mehr Leute zum Wählen zu bewegen, hat die Stadt Ulm häufige Fragen beantwortet.
Allgemeines
- Briefwahlantrag online (bis 11.12., 6 Uhr)
- Briefwahlantrag per Mail an wahlamt@ulm.de (bis 15.12., 18 Uhr)
- Briefwahlantrag in der Olgastraße 66 (Sa 08:30 – 12:30 Uhr / Mo und Di 08:30 – 16 Uhr / Mi 08:30 – 12:30 Uhr / Do und Fr 08:30 – 18 Uhr)
- Wahllokale sind am Wahltag (17.12.) von 8 bis 18 Uhr geöffnet
FAQs
- Was mache ich, wenn ich die Wahlbenachrichtigung vom 03.12. nicht mehr habe?
– Trotzdem wählen gehen: Ausweis mitnehmen, in übliches Wahllokal gehen.
- Was mache ich, wenn ich Briefwahl beantragt hatte, aber bei der Stichwahl in ein Wahllokal gehen möchte?
– In entsprechendes Wahllokal gehen: Briefwahlunterlagen, Wahlschein und Ausweis mitnehmen.
- Kann ich wählen gehen, auch, wenn ich am 03.12. nicht gewählt habe?
– In entsprechendes Wahllokal gehen: Briefwahlunterlagen mitnehmen, wenn nicht vorhanden, beantragen (siehe Allgemeines).
- Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich gehen muss?
– Übliches Wahllokal, ansonsten ulm.de besuchen und Adresse eingeben.
- Was kostet die Briefwahl?
– Portofrei, man muss nichts zahlen.
Alle weiteren Infos zur OB-Stichwahl bekommt ihr hier.