Am 31. Oktober ziehen Kinder in gruseligen Kostümen von Tür zu Tür und fragen mit „Süßes oder Saures“ nach Süßigkeiten. Wer keine Süßigkeiten gibt, riskiert einen Streich – oft harmlos, aber manchmal über die Stränge schlagend.
Manche Halloween-Streiche, wie das Einwickeln von Bäumen mit Toilettenpapier, bleiben harmlos. Doch wenn dabei fremdes Eigentum beschädigt wird, kann das schnell strafrechtliche Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis zu Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren. Außerdem kann der Schadenersatz die Verursacher noch lange belasten.
Die Polizei ruft Eltern dazu auf, mit ihren Kindern über die Grenze zwischen Spaß und Straftat zu sprechen. Sie betonen: „Ein guter Streich bringt alle zum Lachen.“ Bei Sachbeschädigung, Verletzungen oder Gefahren hört der Spaß jedoch auf. Zeugen von solchen Vorfällen werden gebeten, die Eigentümer oder die Polizei zu informieren.
Weitere Infos zur sicheren Halloween-Nacht gibt es auf der Website der Polizei.