Das war’s für den Buchhandel: Ab Montag ist in Baden-Württemberg wieder Schluss.
Zumindest für die uneingeschränkte Öffnung. Das hat das Staatsministerium heute entschieden. Der Grund: Der Buchhandel gehört nicht zur Grundversorgung. Geklagt hatte laut Medienberichten ein Möbelhaus aus dem Zollernalbkreis – und Recht bekommen.
Bisher taucht der Buchhandel in der Corona-Verordnung des Landes unter den Grundversorgern auf, neben Apotheken, Tankstellen und dem Lebensmitteleinzelhandel. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte den Abschnitt der Verordnung gestern für ungültig erklärt und eine Frist bis Montag gesetzt. Bis dahin muss der Buchhandel aus der Liste gestrichen sein, ansonsten hätte das Folgen für die gesamte Corona-Verordnung.
Aktuell ist der Einzelhandel geschlossen, nur Ausnahmen sind je nach Stufenplan erlaubt. Der Buchhandel hingegen darf seine Türen öffnen, ohne Anmeldung oder Click&Collect-Regelung.
Die Hugendubel-Filiale in Ulm verliert als einer der größten Buchhändler der Stadt nicht den Mut: In einer ersten Reaktion möchte die Filiale ab Montag wohl Click&Meet anbieten.