Wegen unsportlichem Verhalten der eigenen Fans hat der SSV Ulm 1846 Fußball vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes eine Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro auferlegt bekommen. Davon kann der Verein bis zu 4050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die SSV-Anhänger zündeten während des Drittligaspiels gegen Jahn Regensburg am 21. April über 30 Bengalische Fackeln und vier weitere Rauchkörper.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist das Urteil rechtskräftig, heißt es auf der DFB-Website.