Der Landkreis Unterallgäu hat den Inzidenzwert von 200 überschritten. Jetzt gilt die 15-Kilometer-Regel.
Ausflüge sind nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinschaft möglich, wenn der Inzidenzwert von 200 überschritten wurde. So jetzt auch im Unterallgäu, wie das zuständige Landratsamt heute mitteilte. Das RKI vermeldete am heutigen Donnerstag fürs Unterallgäu 209,9 neue Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen.
Die Beschränkung gilt nicht für Fahrten zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder zur Familie. Touristische Ausflüge sind untersagt. Diese Regelung kann das Landratsamt aufheben, wenn der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt. Ausflüge in den Landkreis können auch untersagt werden. Fahrten in den Landkreis sind aber weiterhin uneingeschränkt möglich.
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