Urteil im Höri-Mordprozess erwartet

Über fünf Jahre nach der Tat

Ein Mann wird 2019 auf der Bodensee-Halbinsel Höri getötet. Angeklagt ist der damalige Partner seiner Halbschwester. Nun geht die Verhandlung zu Ende.

Mehr als fünf Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 51-Jährigen auf der Bodensee-Halbinsel Höri wird heute (10.30 Uhr) das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter erwartet. Der Mann aus Kleve in Nordrhein-Westfalen ist wegen Mordes angeklagt. Der 49-Jährige soll den Halbbruder seiner damaligen Partnerin aus Habgier getötet haben.

Die Tat soll sich im Haus des Opfers in Gaienhofen (Landkreis Konstanz) abgespielt haben. Laut Anklage hatte der Deutsche den 51-Jährigen mit mehreren Schlägen so fest ins Gesicht und gegen den Oberkörper geschlagen, dass er seinen Verletzungen erlag. Von der Leiche fehlte bis zu einem Hinweis des Angeklagten in der Gerichtsverhandlung jede Spur. Sie war am Tatort vergraben.

Spürhunde konnten verpackte Leiche nicht finden

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Außergewöhnlich perfektionistisch habe der 49-Jährige die Leiche verschwinden lassen, so der Staatsanwalt. Die war laut Polizei so gut verpackt und im Garten vergraben, dass selbst die Leichenspürhunde sie 2019 auf dem Grundstück nicht finden konnten. Am Tötungsvorsatz des Angeklagten gibt es laut Anklage keinen Zweifel.

Der Verteidiger hatte die Tat dagegen als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet. Er forderte im Prozess eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren und die Unterbringung im Maßregelvollzug wegen einer Suchterkrankung seines Mandanten.

Nach Auffassung des Verteidigers verleitete die Halbschwester des Opfers den Angeklagten zu der Tat, weil sie Angst um ihr Erbe gehabt habe. Sie sei der Ansicht gewesen, dass ihr Halbbruder das Geld der gemeinsamen Mutter verprasse, so der Anwalt.

Angeklagter entschuldigt sich bei Familie des Opfers

Der Angeklagte war fast genau fünf Jahre nach der Tat am 6. Juni 2024 in seiner Wohnung in Kleve festgenommen worden. Er wurde mit Hilfe von verdeckten Ermittlern überführt. Ihnen soll der Mann den Tatablauf so geschildert haben, wie ihn nur der Täter hätte kennen können.

Der 49-Jährige hatte zum Ende des Prozesses Reue gezeigt und sich bei der Familie des Opfers entschuldigt. Er bot der Tochter des Getöteten an, ihr den ganzen Ablauf zu schildern: «Ich bin jederzeit bereit, zu erzählen.»

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