Der angeklagte 29-Jährige muss drei Jahre ins Gefängnis – wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Laut Urteil ist der Mann vor gut einem Jahr mit seinem Auto viel zu schnell und betrunken in den Wagen eines 22-Jährigen geprallt. Der junge Mann starb. Der Fall hatte damals ganz Schwaben erschüttert.
Richterin begründet Urteil
„Sie haben es in der Hand gehabt!“ sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Und Sie haben sich über alles hinweggesetzt. Sind volltrunken Auto gefahren. Und haben eine schwerwiegende Straftat begangen, deshalb sei keine Bewährung möglich! Die hatte zuvor die Verteidigung gefordert und auf das Geständnis und die Reue ihres Mandanten verwiesen. Auch das hat das Gericht gewürdigt. Aber ein Mensch sei ums Leben gekommen. Der 22-jährige hatte keine Chance. Mit einer Geschwindigkeit von über 220 km/h war ihm der Angeklagte vor einem Jahr auf der B 28 ungebremst ins Heck gerast.
Vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht hatte der Angeklagte sich heute bei den Angehörigen des getöteten 22-Jährigen entschuldigt.
„Es tut mir unendlich leid“ sagte der 29-Jährige kurz nach Prozessbeginn. Es vergehe kein Tag, an dem er nicht daran denken muss. Die Eltern, die ebenfalls im Gericht waren, bat er um Entschuldigung. Er gab zu, vor dem schrecklichen Unfall Bier und Wein getrunken zu haben. An den Unfall selbst könne er sich nicht mehr erinnern.
Laut Anklage soll er zur Tatzeit 1,78 Promille im Blut gehabt haben. Und er soll mit einer Geschwindigkeit von über 221 Kilometern ungebremst in den Golf des 22-Jährigen gerast sein. Dieser starb noch an der Unfallstelle auf der B 28 bei Senden.