Vergangene Woche sind im Ulmer Halloween-Prozess die Urteile gefallen. Nachdem keine Revisions-Anträge gestellt wurden, sind sie jetzt rechtskräftig. Das Verfahren ist nun also auch ganz offiziell beendet.
Das Ulmer Landgericht hatte vier junge Männer zu Haftstrafen von jeweils etwas mehr als zwei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als verwiesen an, dass sie in der Halloween-Nacht 2019 ein damals 14-jähriges Mädchen in Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis mit Drogen vollgepumpt und dann vergewaltigt haben. Die Angeklagten hatten in dem Prozess lange Zeit geschwiegen und erst sehr spät Geständnisse abgelegt. Alle Verfahrens-Beteiligten hatten sich um eine Einigung bemüht, um dem Opfer weitere Aussagen vor Gericht zu ersparen. Die inzwischen 15-jährige leidet noch heute unter den Folgen der Tat.