Beide Sicherheitswachtgruppen können schon auf eine mehr als 25-jährige Erfolgsgeschichte zurückblicken.
Die Angehörigen der Sicherheitswacht gehen Streife und verständigen die Polizei bei verdächtige Wahrnehmungen und Vorkommnisse. Sie sind sichtbarer und aufmerksamer Ansprechpartner für die Bevölkerung und stehen hilfesuchenden Menschen sowohl für Auskünfte, als auch mit Rat und Tat zur Seite. Durch ihre Anwesenheit wirken sie möglichen Sicherheitsstörungen präventiv entgegen und beseitigen in Absprache mit ihrer Polizeidienststelle kleinere Gefahrensituationen eigenständig.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen der Sicherheitswacht die sog. „Jedermannsrechte“ zu, die durch weitere Befugnisse ergänzt werden. So dürfen beispielsweise Personen angehalten, befragt und deren Personalien festgestellt werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
Zur Sicherstellung der Erkennbarkeit werden die Angehörigen der Sicherheitswacht mit Dienstbekleidung ausgestattet. Bei ihren Streifengängen stehen ihnen weitere Einsatzmittel wie Funkgeräte, Taschenlampen und auch Reizstoffsprühgeräte zur Verfügung. Zur Vorbereitung auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit werden die Aspiranten umfassend beschult und nach Aufnahme in die Sicherheitswacht jährlich fortgebildet.
Die Sicherheitswacht unterstützt die Polizei und sorgt mit ihr gemeinsam für ein Plus an Sicherheit, Zivilcourage und Zusammenhalt in der Gesellschaft! Die Sicherheitswachtangehörigen stärken das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger, erhöhen die Sicherheit und leisten einen wertvollen Beitrag im Rahmen ihres Ehrenamtes. Die Sicherheitswacht-Teams werden hierbei von einer Polizeibeamtin oder einem Polizeibeamten der örtlichen Polizeidienststelle eng betreut, aus- und fortgebildet.
Bewerber sollten mindestens 18, höchstens 62 Jahre alt sein (eine Verwendung kann bis zum 67. Lebensjahr erfolgen), über eine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung verfügen, gerne mit Menschen umgehen, zuverlässig sein und gerne soziale Verantwortung übernehmen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von acht Euro pro Stunde gewährt.