Bund und Länder haben die Verlängerung des harten Lockdowns bis 31. Januar beschlossen. Was das genau bedeutet und welche Änderungen ab Montag auf uns zukommen, lest ihr hier.
In ganz Deutschland ist der harte Lockdown bis Ende Januar verlängert worden. Trotz des Lockdowns im Dezember sind die Neuinfektionen weiter auf hohem Niveau. „Wir alle sind zu Recht mit sehr viel Hoffnung ins neue Jahr gestartet, denn der Beginn der Impfungen gibt uns eine wichtige Perspektive“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns. „Gleichzeitig müssen wir uns jetzt mit sehr viel Realismus auf den weiteren Weg machen, denn wir sind noch nicht über den Berg.“
Folgende Maßnahmen gelten ab Montag, 11. Januar in Baden-Württemberg und Bayern:
- Die bestehenden Maßnahmen gelten weiterhin bis 31. Januar 2021. So auch die Ausgangsbeschränkungen.
- Private Zusammenkünfte in Bayern und Baden-Württemberg sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. "Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt", sagte Kretschmann.
- Nach den Worten Söders sollen in Bayern bei der ab Montag geplanten Verschärfung der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Krise Kinder bis drei Jahre von den Vorgaben bei Treffen mit anderen Hausständen ausgenommen werden. Die Neuregelung sieht vor, dass sich Familien wie Singles nur noch mit einer weiteren haushaltsfremden Kontaktperson treffen dürfen.
- Für alle Schüler*innen der weiterführenden Schulen findet kein Präsenzunterricht statt. Sonderregeln sind für die Abschlussklassen möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Das Ziel der Landesregierung in Baden-Württemberg ist es, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Darüber wird aber nochmals beraten. In Baden-Württemberg bleiben alle weiterführenden Schulen bis Ende Januar geschlossen. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht soll in Bayern, wenn es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar zulässt, nach Jahrgangsstufen gestaffelt angestrebt werden.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (Gemeinde) hinaus untersagt. Baden-Württemberg plant aktuell, das nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft.
- Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden.
- In Bayern werden in diesem Jahr die Faschingsferien ausfallen.
- Die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware ist wieder möglich.