Die Haftstrafe gegen einen Mann wegen des Brandanschlags auf die Ulmer Synagoge ist rechtskräftig.
Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, ergab eine Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Der Senat habe dessen Revision daher verworfen, das Urteil des Landgerichts Ulm sei somit rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Mann im Januar wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2021 eine Flasche Benzin an der Außenwand der Synagoge ausgoss und entzündete. An der Fassade entstanden durch die Tat Brandflecken, Ruß verunreinigte ein Fenster.
Die Kammer kam außerdem zu dem Schluss, dass die Tat antisemitisch motiviert war. Der Angeklagte habe damit seiner Empörung über die Vorgehensweise Israels gegenüber der palästinensischen Bevölkerung Ausdruck verleihen und ein Zeichen setzen wollen.