Nach den jüngsten Nachweisen der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg und Bayern ruft das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises zur entsprechenden Vorsorge auf.
Am 8. August 2024 wurde im Rems-Murr-Kreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei Schafen nachgewiesen. Damit hat Baden-Württemberg seinen Status als BTV-freies Gebiet verloren. Neue Handels- und Verbringungsbeschränkungen für Wiederkäuer, die auch den Alb-Donau-Kreis betreffen, sind nun in Kraft.
Diese Maßnahmen sollen notwendig sein, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern und den Schutz der Tierbestände zu gewährleisten.
„Die Dynamik der Ausbreitung von BTV-3 in Deutschland ist alarmierend. Bereits in anderen Bundesländern haben wir schwerwiegende Krankheitsverläufe bei Schafen und Rindern gesehen. Es ist von größter Bedeutung, dass Tierhalter jetzt die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Bestände zu sichern“, so eine Amtstierärztin des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis.
Die Veterinärbehörde des Alb-Donau-Kreises stellt auf der Website des Landratsamtes umfassende Informationen zur Verfügung, einschließlich der aktuellen Verbringungsregelungen und der notwendigen Tierhaltererklärungen. Tierhalter sind aufgefordert, sich umgehend mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechend zu handeln.
Für weitere Fragen stehen das Veterinäramt und die Tierärzte des Alb-Donau-Kreises zur Verfügung.