Veterinäre des Landratsamts Alb-Donau-Kreis beschlagnahmten am gestrigen Donnerstag, den 26. August drei kleine Zwergspitze bei einem Tierhalter.
Die drei Welpen kamen aus Bulgarien, hatten allerdings noch nicht das nötige Mindestalter von 15 Wochen erreicht. Zudem stimmten die Angaben in den Tierpässen teilweise oder gar nicht mit den beschlagnahmten Tieren überein. Die Tiere sind gerade mal acht Wochen alt und litten an Durchfall. Es stand ihnen auch nicht ausreichend Futter und Wasser zur Verfügung.
Einer der drei Welpen verstarb bereits aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustands. Die beiden anderen Zwergspitze wurden zum Tierheim Ulm gebracht und befinden sich dort in Quarantäne. Erst nach Freigabe durch die Veterinärbehörde können die Welpen dann an andere Personen vermittelt werden.
Gegen den Tierhalter werden nun rechtliche Schritte eingeleitet. Beim Kauf eines Welpen rät das Veterinäramt unbedingt auf eine seriöse Herkunft zu achten. Besondere Vorsicht ist bei Anzeigen im Internet geboten. Falls das Tier doch aus dem Ausland kommt, muss in jedem Fall ein Eu-Heimtierausweis vorliegen. Zudem muss das Tier mindestens 15 Wochen alt und nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Im Zweifel sollte ein Tierarzt aufgesucht werden.