Der Betrieb war dem Veterinäramt schon längere Zeit durch Mängel im Hinblick auf die artgerechte Haltung der Tiere sowie Unzulänglichkeiten in der Betriebsführung bekannt und wurde engmaschig kontrolliert. Daher hatte das Veterinäramt die Anzahl der Tiere bereits im Jahr 2022 um mehr als die Hälfte reduzieren lassen. Trotz der Bestandsreduzierung und der regelmäßigen Kontrollen durch das Veterinäramt verschlechterten sich die Zustände wieder zunehmend, wie es heißt.
Da eine tierschutz- sowie tierseuchenrechtlich konforme Haltung nicht mehr sichergestellt war, wurde die endgültig Auflösung der Rinderhaltung beschlossen und die Beschlagnahmung der Tiere durchgeführt. Dem Landwirt wurde ein dauerhaftes Rinderhaltungsverbot auferlegt, da keine Aussicht auf Besserung erkennbar ist. In einer mehrstündigen gemeinsamen Aktion von Veterinäramt und weiteren Behörden sowie eines Viehhändlers konnten die elf Rinder sicher verladen werden. Die Tiere werden nun weiter vermarktet, wie die Behörde mitteilt.
Das Tierwohl hat im Alb-Donau-Kreis allerhöchste Bedeutung. Der Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten führt deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig Kontrollen durch, um eventuelle Verstöße gegen den Tierschutz aufdecken und ahnden zu können. Die Verantwortung für die Tierhaltung liegt grundsätzlich beim Tierhalter. Er muss dafür sorgen, dass seine Tiere nach den gesetzlichen Regeln gehalten und versorgt werden. Das Beschlagnahmen von Tieren zählt zu den schärfsten Maßnahmen der Veterinärverwaltung, die angewandt werden kann, nachdem sorgfältig überprüft worden ist, ob die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig ist.