Im Streit zwischen der Stadt Ulm und Circus Krone hat der Verwaltungsgerichtshof zugunsten des Zirkus entschieden.
Damit darf Krone im April seine Wildtiernummern in Ulm zeigen. Seit 2016 darf in Ulm kein Zirkus mehr mit Wildtieren auf dem Volksfestplatz auftreten.
Der VGH sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Zirkusunternehmers. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Beschwerde der Stadt Ulm gegen die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurückgewiesen. Damit darf das Münchner Zirkusunternehmen Circus Krone, das gegen die Stadt geklagt hatte, im April seine Wildtiernummern in Ulm zeigen. Die Stadt konnte sich mit einer entsprechenden Verbotsklausel in den Vermietungsrichtlinien ihrer Messegesellschaft, die auch den Volksfestplatz vermietet, auch in zweiter Instanz nicht durchsetzen.
Das bekannte Zirkusunternehmen hatte gegen die Stadt Ulm im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung erwirkt, um trotz des bestehenden Wildtierverbots der Stadt Ulm sein Gastspiel im April 2020 mit Wildtieren durchführen zu können. Die Stadt Ulm legte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen dem Verwaltungsgerichtshof zur Überprüfung vor, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Der VGH sieht im Wildtierverbot der Stadt Ulm einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Zirkusunternehmers. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Erster Bürgermeister Martin Bendel: „Für die Stadt Ulm besteht nun Rechtsklarheit. Wir respektieren selbstverständlich die Gerichtsentscheidung und werden Circus Krone den Platz für das geplante Gastspiel zur Verfügung stellen.“ Allerdings bedauere die Stadtverwaltung, dass die kommunale Widmungshoheit für öffentliche Einrichtungen keine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um die Zurschaustellung von Wildtieren zu verbieten. Dem veränderten Verständnis der Bevölkerung über den artgerechten Umgang mit Wildtieren könne daher nur der Gesetzgeber nachkommen, indem er hierfür die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffe.
Seit 2016 darf in Ulm kein Zirkus mehr mit Wildtieren auf dem Volksfestplatz auftreten. Das hat die Stadt Ulm so für sich entschieden.
Der Circus Krone will trotzdem mit seinen Tieren in der Friedrichsau auftreten und hat deswegen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Beschluss erwirkt, nachdem der Münchner Zirkus trotz Wildtierverbot nächsten April wieder nach Ulm kommen darf.
Dagegen hat die Stadt jetzt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.
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