Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm hat zwei 17-jährige Jugendliche zu einer Jugendstrafe von jeweils vier Jahren verurteilt. Die Kammer sprach die beiden wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig.
Die Tat ereignete sich in Eislingen, wohin die Jugendlichen laut Urteil im Auftrag bislang unbekannter Dritter aus Amsterdam gereist waren. Ziel war es, eine dortige Pizzeria durch einen Spreng- bzw. Brandsatz zu zerstören. Die Jugendlichen warfen den Sprengsatz in das Gebäude und nahmen dabei laut Kammer in Kauf, dass sich Personen darin aufhalten und schwer verletzt oder getötet werden könnten.
Durch die Explosion entstand ein erheblicher Sachschaden von mindestens 108.000 Euro. Zwei Menschen, die sich zur Tatzeit im Gebäude befanden, erlitten psychische Folgen. Eine der Personen leidet seither auch unter Hörproblemen. Die genauen Hintergründe der Tat blieben während des Prozesses ungeklärt.
Das Verfahren hatte am 7. Februar 2025 begonnen und erstreckte sich über fünf Verhandlungstage. Dabei wurden unter anderem Zeugen und Sachverständige gehört. Aufgrund des jugendlichen Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.