In der Biberacher Innenstadt gibt es immer mehr Tauben. Und die verursachen erhebliche Verschmutzungen in der City, so die Stadt. Deshalb weist die Stadt Biberach jetzt nochmal auf seine Umweltschutzverordnung hin, die das Füttern von Tauben auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und in Parks verbietet.
Das Fütterungsverbot soll den Taubenbestand in der Innenstadt niedrig halten. Es umfasst jegliche Art von Futter, auch Essensreste oder Brotkrümel. Das Verbot schützt zudem die Gesundheit der Tiere. Nicht artgerechtes Futter kann bei Tauben Schmerzen verursachen. Artgerechtes Futter bekommen die Vögel im städtischen Taubenschlag.
Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.