Ab heute Abend 20 Uhr tritt in Ulm ein umfassendes Waffen- und Messerverbot in Kraft. Die Regelung betrifft insbesondere den Bereich der Altstadt und gilt für alle Schuss-, Schreckschuss-, Hieb- und Stichwaffen. Auch Elektroschocker und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern fallen unter das Verbot.
Tierabwehrsprays, die korrekt gekennzeichnet sind, bleiben erlaubt. Anders verhält es sich bei Reizstoffsprays: Diese dürfen nicht mitgeführt werden. Ulmer Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher sollten daher genau prüfen, welche Gegenstände sie bei sich tragen.
Das Verbot umfasst den Altstadtring zwischen Bahnhof, Frauenstraße, Neuer Straße und Olgastraße. Besonders im Fokus steht dabei auch der bekannte Brennpunkt Lederhof. Das Verbot soll dazu beitragen, gewaltsame Auseinandersetzungen in der Altstadt zu verhindern und die Sicherheit in stark frequentierten Bereichen zu verbessern. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf eine Zunahme von Vorfällen, bei denen Messer und andere gefährliche Waffen im Spiel waren.
Das Waffen- und Messerverbot tritt am Abend in Kraft. Es gilt jeweils freitags bis sonntags von 20:00 bis 6:00 Uhr sowie an Vorabenden von Feiertagen. Es wird durch regelmäßige Kontrollen der Polizei durchgesetzt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro rechnen, und die verbotenen Gegenstände werden sofort beschlagnahmt.
Besucher und Einwohner der Stadt Ulm sollten sich daher rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.