Waldbesitzer aufgepasst - früher Borkenkäferausflug!

Das Kreisforstamt Biberach informiert

Borkenkäfer fliegen so früh wie noch nie - Waldbesitzer werden aufgefordert, ihre Wälder zu kontrollieren.

Durch die sommerlichen Temperaturen Anfang April wurde in nahezu ganz Baden-Württemberg der erste Schwärmflug des Buchdruckers beobachtet. Ein so früher Schwärmbeginn bis in höhere Lagen wurde bisher noch nicht aufgezeichnet und lässt eine diesjährige Anlage von drei Borkenkäfer-Generationen vermuten.

Höchste Alarmbereitschaft bei Waldbesitzern

Die Kontrolle und Aufarbeitung von befallenen Bäumen muss ab jetzt durchgeführt werden, um das Vermehrungspotential der weiteren Generationen dieses Jahr einzudämmen. Bis zum 30. Juni 2024 muss die Aufarbeitung und der Abtransport erfolgt sein. Das teilt das Kreisforstamt Biberach mit. Ist das nicht möglich, ist das befallene Holz zu entrinden, in sonstiger geeigneter Form als Brutstätte unschädlich zu machen oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.

Vermehrung in Windwürfen und gebrochenen Bäumen

Die über den Winter angefallenen Windwürfe und durch Schneedruck gebrochenen Bäume stellen potentielle Vermehrungsstätten für den Borkenkäfer dar. Hier ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Waldbesitzenden geboten. Diese Bäume müssen entsprechend kontrolliert und zügig und vorrangig aufgearbeitet werden. Auch vom Käfer befallene Flächen aus dem letzten Jahr müssen erneut kontrolliert werden.

Pflicht liegt beim Waldbesitzer

Das Kreisforstamt Biberach weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzende für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Das gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzende dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen überwachen die Einhaltung dieser Regelungen und schreiten bei Verstößen ein.

Was tun bei Kontrolle und Befall?

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzende ihre Waldbestände kontrollieren:

Nach der Kontrolle ist umgehend aufzuarbeiten:

Waldbesitzende, die die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen können, sollen sich zur Beratung an die örtlich zuständigen Revierleitenden wenden. Die Kontaktdaten finden ihr auf der Seite des Landkreises.

Hinweis:

Von der Forstlichen Versuchsanstalt gibt es einen neuen Flyer zum Thema Borkenkäfer, der anschaulich darstellt, was als Waldbesitzender zu beachten ist. Ihr findet den Flyer hier.

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