„Die anhaltende Hitze und der ausbleibende Regen lassen uns keine andere Wahl“, erklärt Hubert Moosmayer, Leiter des Kreisforstamtes. „Unsere Wälder sind durch die Wetterlage bereits sehr belastet. Wir müssen sie unbedingt vor zusätzlichen Gefahren und Belastungen schützen. Jeder Funke kann aktuell einen Waldbrand auslösen, deshalb müssen wir die Grillstellen leider schließen. Wir werben bei allen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern um Einsicht und um Mithilfe, damit wir Waldbrände bei uns im Landkreis verhindern können.“
In diesem Zusammenhang weist das Kreisforstamt auch darauf hin, dass zwischen März und Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald gilt. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde am 5. August 2022 auf der Internetseite bekanntgemacht. Der Allgemeinverfügung im Wortlaut ist zu finden unter www.biberach.de/Bekanntmachungen