Mit dem Wegfall der stark umsatzhemmenden und existenzgefährdenden Zugangsregelungen schöpfen die Einzelhandelsbetriebe im Südwesten wieder Hoffnung für das bevorstehende Frühjahrsgeschäft. Das schreibt der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag in einer Mitteilung.
„Dieser Beschluss schafft die dringend notwendige Gleichbehandlung über die Ländergrenzen hinweg.“ zeigt sich Martin Buck erleichtert, Präsident der im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Handelsfragen federführenden IHK Bodensee-Oberschwaben. Immer mehr Bundesländer hatten diesen Schritt in den letzten Wochen vollzogen. „Das führte zu einem wettbewerbsrechtlich bedenklichen Flickenteppich in Deutschland und es ist richtig, dass die Zugangsbeschränkungen in der Warnstufe jetzt völlig aufgehoben werden. Der Einzelhandel ist nachweislich nicht Treiber der Pandemie und hat von Anfang an in hohe Hygienestandards investiert“, so Buck.
Die weiter bestehende FFP2-Maskenpflicht biete sowohl den Kundinnen und Kunden als auch den Beschäftigten des Einzelhandels einen wirksamen Schutz vor Ansteckungen. „Sicheres und gleichzeitig unbeschwertes Einkaufen wird auch im baden-württembergischen Einzelhandel somit ab dem 9. Februar wieder möglich“, zeigt sich Buck im Sinne der Mitgliedsbetriebe erfreut.