Wer in den Weihnachtsferien mit Bus und Bahn in Ulm/Neu-Ulm unterwegs ist, sollte gewappnet sein.
In den offiziellen Schulferien, also in den anstehenden Weihnachtsferien, unterliegen auch Schülerinnen und Schüler der 3G-Regel. Das teilt der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund DING mit.
Die Befreiung durch Vorlage des Schülerausweises ist nicht möglich, da in den Ferien keine Tests in der Schule stattfinden – es muss ein negatives Testergebnis über ein Testzentrum (oder vergleichbar) vorgelegt werden, sofern kein Nachweis über Impfung oder Genesung erbracht wird.