Weihnachtsferien: 3G-Regel gilt auch für Schüler

Wer in den Weihnachtsferien mit Bus und Bahn in Ulm/Neu-Ulm unterwegs ist, sollte gewappnet sein.

In den offiziellen Schulferien, also in den anstehenden Weihnachtsferien, unterliegen auch Schülerinnen und Schüler der 3G-Regel. Das teilt der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund DING mit.

Die Befreiung durch Vorlage des Schülerausweises ist nicht möglich, da in den Ferien keine Tests in der Schule stattfinden – es muss ein negatives Testergebnis über ein Testzentrum (oder vergleichbar) vorgelegt werden, sofern kein Nachweis über Impfung oder Genesung erbracht wird.

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