Nach wie vor befindet sich die Trinkwasserversorgung der Stadt Leipheim aufgrund des Hochwassers und der damit verbundenen Abschaltung der Trinkwasserbrunnen an der Donau im Notfall-Modus. Aufgrund der Wasserlieferungen durch den Zweckverband Landeswasserversorgung, Standort Langenau, läuft das Netzt jedoch weitestgehend stabil, wie die Stadt Leipheim mitteilt.
Tag und Nacht pendelt ein 21 Kubik fassender geeigneter Tankwagen der Firma Greiwing zur Wasserversorgung nach Langenau, begleitet von einem Mitarbeiter des Bauhofs oder des Wasserwerks der Stadt Leipheim. Bauhof und Wasserwerk werden derzeit im Drei-Schicht-Betrieb betrieben, um rund um die Uhr die Versorgung zu gewährleisten. Das mit dem Tanklastzug nach Leipheim gebrachte Wasser, wird im Wasserwerk auf dem ArealPro in die Leipheimer Wasserversorgung eingespeist.
Die Trinkwasser-Notversorgung über das ArealPro mit Unterstützung des Zweckverbands Landeswasserversorgung wird so lange beibehalten, bis das Wasserwerk an der Donau wieder einsatzfähig ist. Dies wird voraussichtlich noch die nächsten 5 bis 7 Wochen dauern. Es gilt weiterhin das Abkochgebot.
Solange die Stadt Leipheim sich noch in der Wasser-Notversorgung befindet gilt: Bitte beschränken Sie den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß, wie die Stadt schreibt.
Inzwischen hat die Stadt Leipheim eine Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser herausgegeben. Die Allgemeinverfügung wurde über die Anschlagtafeln im Stadtgebiet und in den Ortsteilen sowie über die Internetseite www.leipheim.de veröffentlich. Darüber hinaus kann diese zu den Öffnungszeiten des Rathauses in Zimmer 13 eingesehen werden.
Eine gute Nachricht gibt es für den Vereinssport. So dürfen die Güssen- und die Jahnhalle wieder für das Training genutzt werden und es darf dort auch geduscht werden. Jedoch sind Fremdspiele und Turniere momentan noch nicht wieder möglich.
Grundsätzlich können genehmigungspflichtige Veranstaltungen kleinerer und mittlerer Größe wieder stattfinden. Jedoch sind hier die Vorgaben bezüglich des Abkochgebotes zu beachten. Bitte halten Sie hierzu unbedingt Rücksprache mit dem städtischen Ordnungsamt, Tel. 08221/707-36 oder per E-Mail an ordnungsamt@leipheim.de.