Das Land Baden-Württemberg erleichtert die Qurantäne-Regeln an Schulen und Kitas. Die Änderungen gelten ab dem heutigen Sonntag.
Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mitteilt, gelten die Erleichterungen insbesondere für Schüler sowie für Grundschul- und Kitakinder – verbunden mit einer gezielten Testung für mehr Sicherheit in Schule und Kita. Demnach sind 68 Prozent aller über Zwölfjährigen im Land mittlerweile einmal geimpft, 66,5 Prozent davon haben auch schon den vollständigen Impfschutz. Diese Voraussetzungen sind es, die die aktuellen Erleichterungen ermöglichen.
Die Quarantäne der Mitschülerinnen und Mitschüler kann bei einem positiven Fall in der Klasse entfallen, wenn diese für einen Zeitraum von fünf Schultagen negativ auf das Coronavirus getestet werden. Genesene und geimpfte Schüler müssen nicht getestet werden.
Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Immunisierte Kinder sind von der Testung ausgenommen.
Tritt in den genannten Einrichtungen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen. Die Corona-Verordnung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.