Wer zahlt? Prozess um Mehrkosten von Stuttgart 21 geht weiter

Mehrkosten von mehr als 4,5 Milliarden Euro

Die Frage, wer die Mehrkosten von Stuttgart 21 tragen muss, ist kompliziert. Entscheiden muss sie am Ende ein Gericht. Nun wird das Verfahren fortgesetzt.

Wer muss die milliardenschweren Mehrkosten von Stuttgart 21 bezahlen? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Am Dienstag (10.30 Uhr) setzt die zuständige Kammer die Verhandlung mehrerer Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner von Stuttgart 21 fort (13 K 9542/16). Die Bahn will erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.

Am ersten Verhandlungstag Anfang Mai hatte die Bahn angekündigt, Dutzende Klageanträge stellen zu wollen. Am Dienstag will sich das Gericht mit diesen Anträgen befassen. Der Vorsitzende Richter hatte am ersten Verhandlungstag auch angekündigt, dass es nicht mehr nur um Verfahrensfragen gehen soll, sondern auch um die Frage, ob die Bahn tatsächlich einen Anspruch auf eine weitere finanzielle Beteiligung der Projektpartner hat – und wenn ja, in welcher Höhe.

Wer zahlt? Prozess um Mehrkosten von Stuttgart 21 geht weiter

Die Deutsche Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf 9,15 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 640 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.

Wer die Mehrkosten von mehr als 4,5 Milliarden Euro trägt, ist derzeit unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn geht von einer «gemeinsamen Finanzierungsverantwortung» aus und findet, dass «die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet», wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.

Das könnte Dich auch interessieren

11.07.2024 Neu-Ulms Star-Magier Florian Zimmer und Münchner Event-Guru Michael Ecker ziehen Berufungsklagen zurück Die Auseinandersetzung von Neu-Ulms Star-Magier Florian Zimmer und dem Münchner Event-Guru Michael Ecker war gestern nochmal Thema vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Da musste sich Zimmer nochmals den Vorwürfen seines ehemaligen Geschäftspartners Ecker stellen, wie die swp berichtet. Es ging um die vermeintlich zustehenden Provisionen für Vermittlungsleistungen an Michael Ecker, die er für das Neu-Ulmer Magie-Theater 28.03.2024 Stuttgart: Diesel-Musterklage gegen Mercedes - Entscheidung erwartet Im Musterverfahren gegen Mercedes-Benz im Zuge des Dieselskandals soll an diesem Donnerstag eine Entscheidung fallen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat für 9.00 Uhr in der Sache einen Verkündungstermin angesetzt. Das Verfahren hatte im Juli 2022 begonnen, war wegen erwarteter Grundsatz-Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Komplex aber mehrfach verschoben worden. Der 16.02.2024 Prozess um Handgranatenwurf: Lange Haftstrafe gefordert Im Prozess um den Wurf einer Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung lange Haftstrafen für den Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft habe in ihrem Plädoyer am Donnerstag eine Haftstrafe von 13 Jahren beantragt, sagte ein Sprecher des Landesgerichts Stuttgart am Freitag. Die Verteidigung habe eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert. 19.12.2023 Urteil erwartet: Prozess um tödliche Schüsse in Mercedes-Werk vor dem Abschluss Am 11. Mai dieses Jahres fielen tödliche Schüsse im Mercedes-Benz-Werk Sindelfingen auf zwei Menschen. Der Angeklagte: ein 53 Jahre alter Mitarbeiter einer Logistikfirma, die sich auf dem Werksgelände befindet. Der Prozess In einer Äußerung hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt angegeben, er habe sich gemobbt und gedemütigt gefühlt. Als Mitarbeiter einer Speditionsfirma habe er zudem mit