Wie funktioniert das mit der Krankschreibung bei einer Corona-Infektion?

Krankschreibung bei Corona-Infektion

Mein Corona-Test ist positiv. Wie läuft das jetzt mit der Krankschreibung und dem Arbeitgeber? Für diese Fragen haben wir hier eine Übersicht zusammengestellt.

Werde ich bei einer Corona- Infektion automatisch krankgeschrieben?

Tatsächlich ist der Arzt bei einer Corona- Infektion nicht verpflichtet, eine Krankschreibung auszustellen. Sollte die infizierte Person keinerlei Beschwerden haben und der Beruf es zulassen, kann die Person während der Quarantäne im Home-Office weiterarbeiten. Natürlich gilt, wer sich unwohl oder krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und dieser darf bis zum 31. März auch noch telefonisch ein ärztliches Attest ausstellen.

Erhalte ich meinen Lohn weiterhin?

Bei einer Krankschreibung, egal ob aufgrund einer Corona-Infektion oder aus anderen Gründen, muss der Lohn weitergezahlt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn mindestens sechs Wochen weiter zu zahlen. Sollte die Krankheitsdauer länger sein, wird Geld von der Krankenkasse gezahlt.

Bin ich verpflichtet, die Corona- Infektion meinem Arbeitgeber zu melden?

Nein, verpflichtet ist niemand. Der Arbeitgeber darf ein Attest einfordern, jedoch muss der Grund nicht genannt werden. Aus Gründen des Infektionsschutzes ist es natürlich zu empfehlen, den Arbeitsplatz zu informieren.

Was muss ich als Kontaktperson machen?

Als Geboosterte oder frisch Geimpfte Person, muss ich trotzdem regulär zur Arbeit erscheinen, außer es werden andere Vereinbarungen, wie beispielsweise Homeoffice, mit dem Arbeitgeber getroffen. Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen entweder in Quarantäne oder eine tägliche Testung durchführen. Wer als Ungeimpfter in Quarantäne muss, dem kann der Lohn tatsächlich rechtmäßig gestrichen werden.

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