Wieder Anzeigen nach illegalen Versammlungen in Schwaben

Nach den letzten sogenannten „Corona-Spaziergängen“ in 17 Städten und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis, in den Landkreisen Biberach, Göppingen, Heidenheim und der Stadt Ulm wird jetzt gegen 15 Teilnehmer ermittelt. Das meldet die Polizei.




In der Region fanden nach Kenntnis der Polizei in 17 Gemeinden am Montag (31.01.2022) vorwiegend unangemeldete Versammlungen statt, die von den Teilnehmenden regelmäßig als „Spaziergang“ bezeichnet werden. Vereinzelt waren Gegenversammlungen angemeldet. Die Polizei war präsent, um für die Sicherheit der Versammlungen und deren Umfeld zu sorgen. Bei ihren Maßnahmen setzte die Polizei auf Deeskalation, Kommunikation und Transparenz. Deshalb waren, so die Polizei, in Ulm auch Anti-Konflikt-Teams im Einsatz.

Die Versammlungen verliefen aus polizeilicher Sicht ohne besondere Vorkommnisse. Weil die meisten der Versammlungen aber nicht angemeldet waren, nahm die Polizei die Personalien von mutmaßlichen Versammlungsleitern und in Ulm auch von Personen, die gegen die Maskenpflicht verstießen, auf. Wegen der in der Stadt Ulm geltenden Allgemeinverfügung der Maskentragepflicht hatte die Polizei schon im Vorfeld der nicht angemeldeten Versammlung Personen angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen. Die Angesprochenen kamen dem weitgehend nach. Bei den Spaziergängern trugen die Teilnehmenden größtenteils eine Maske. Insgesamt ermittelt die Polizei gegen zwei Personen wegen der Verstößen gegen die Maskentragepflicht.

In Ulm hat die Polizei die Personalien von drei Personen festgestellt, die im Verdacht stehen, die Leiter der nicht angemeldeten Versammlung gewesen zu sein. Auch in anderen Gemeinden wurden Strafverfahren eingeleitet, so etwa ebenfalls gegen drei Verdächtige in Heidenheim. Die Verantwortlichen sehen Strafanzeigen entgegen.

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