Landrat Scheffold (Alb-Donau-Kreis), OB Czisch (Oberbürgermeister Stadt Ulm) und Landrat Schmid (Kreis Biberach) fordern in einem gemeinsamen Schreiben an die baden-württembergische Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Thekla Walker, eine Erneuerung der rechtlichen Grundlagen für den Windkraftausbau. Demnach sei dazu eine Anpassung des Staatsvertrags zwischen Baden-Württemberg und Bayern notwendig.
„Dem Ausbau der Windkraft kommt im Rahmen der Energiewende eine zentrale Bedeutung zu. (…) Im Zuge des Klimawandels und der Energiewende in unserem Land sollten wir vorhandene Potentiale zur alternativen sowie nachhaltigen Energieproduktion ausloten und konsequent nutzbar machen. (…) Ziel sollte es aus unserer Sicht sein, die Rahmenbedingungen [dafür] so zu verändern, dass ein sinnvoller Ausbau von Windenergie nicht durch bestehende rechtliche Vorgaben (…) zum Scheitern verurteilt ist. Deshalb muss der Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Bayern angepasst werden.“
Mit diesem Appell wandten sich der Landrat des Alb-Donau-Kreises Heiner Scheffold, der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch und der Landrat des Kreises Biberach Dr. Heiko Schmid am 9. Februar 2022 in einem Schreiben an Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg.
Ein massives Hemmnis für den Ausbau und die Nutzung von Windkraft sei demnach, wie Scheffold, Czisch und Schmid im weiteren Verlauf des Textes erläutern, der Staatsvertrag, den die Länder Baden-Württemberg und Bayern über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Landesentwicklung und der Regionalplanung abgeschlossen haben. Dieser Staatsvertrag bildet das rechtliche Fundament für die Regionalplanung des Regionalverbandes Donau-Iller und bestimmt die kommunalen Handlungsspielräume im Zusammenhang mit dem Bau und der Nutzung von Windkraftwerken. Entsprechend den Vorgaben des Staatsvertrages unterscheidet der Regionalplan, dessen letzte Teilfortschreibung aus dem Jahr 2015 stammt, zwischen sogenannten Vorranggebieten, in denen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, und Ausschlussgebieten, in denen ein Neubau solcher Windkraftanlagen nicht zulässig ist.
Dadurch, so Scheffold, Czisch und Schmid, schränke der aktuell gültige Rechtsrahmen den Neubau solcher Anlagen im Verbandsgebiet auf relativ wenige Standorte ein, die schon weitgehend ausgebaut sind. Erschwerend käme hinzu, dass gemäß den Regelungen ältere Anlagen, die schon vor dieser Gebietseinteilung im Bereich der heutigen Ausschlussgebiete errichtet wurden, zwar bestehen bleiben dürfen, aber nicht im Zuge eines sogenannten „Repowering“-Prozesses durch leistungsfähigere Modelle ersetzt werden können. Dabei könnte sich der Stromertrag durch eine Erneuerung dieser Kraftwerke, die teilweise über 20 Jahre alt sind und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, vervielfachen. „Das läuft dem Ziel der Energiewende komplett entgegen und ist der Bevölkerung nicht vermittelbar“, so die Unterzeichner.
„Unsere Region möchte ihren Beitrag zur Förderung der regenerativen Energien leisten“, erklären Landrat Scheffold, Oberbürgermeister Czisch und Landrat Schmid den Anlass ihres Schreibens. Weil dies aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen ihrer Ansicht nach kaum möglich ist, fordern die Autoren des Briefes die Landesregierung und Ministerin Walker dazu auf, die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windkraft gemeinsam mit dem Freistaat Bayern zu erneuern.