Die Autobahnpolizei Memmingen nahm schwerpunktmäßig Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs auf der Rastanlage Illertal-West unter die Lupe und stieß dabei auf zahlreiche Verstöße.
Ein 59-jähriger Kraftfahrer überschritt die Wochenlenkzeit und unterschritt die Wochenruhezeit. Eine Anzeige wurde an das Bundesamt für Logistik und Mobilität weitergeleitet.
Ein 27-jähriger Berufskraftfahrer aus den Niederlanden überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um über 20 km/h. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung erhoben.
Ein Lkw mit osteuropäischer Zulassung hatte unvorschriftmäßig ausgefertigte Beförderungspapiere für Gefahrgut. Der 53-jährige Fahrer musste eine Sicherheitsleistung entrichten. Die Anzeige geht an das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Bei einem polnischen Kleintransporter funktionierte die Abgasnachbereitungsanlage nicht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung entrichten. Die Anzeige geht an das Landratsamt Neu-Ulm.
Ein 41-jähriger Berufskraftfahrer hatte eine gesperrte Fahrerlaubnis und durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Gegen ihn wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Es fehlte auch die Unternehmensanmeldung, was weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zog.
Ein 19-jähriger Fahrer eines polnischen Kleintransporters führte sechs Beförderungen innerhalb Deutschlands durch, obwohl nur drei erlaubt gewesen wären. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet und eine Sicherheitsleistung entrichtet.