Das Regierungspräsidium Tübingen hat der Stadt die Genehmigung erteilt, allerdings unter strengen Auflagen.
Der Abriss wird voraussichtlich frühestens in ein bis zwei Jahren beginnen, da die komplexe Bauweise des Gebäudes eine gründliche Planung und Ausschreibungen von Fachgutachten erfordert
Das Regierungspräsidium hat der Stadt den Abriss der denkmalgeschützten ZF-Arena genehmigt, allerdings müssen umfangreiche Dokumentationen des Gebäudes vorgelegt werden.
Dazu gehören Fotos des Bestandes und der Schäden sowie ein detaillierter Plan des Gebäudes und seiner ursprünglichen Bauweise. Diese Unterlagen müssen den Denkmalschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Der Abriss wird durch die besondere Bauweise der Halle erschwert. Das Gebäude ist freitragend und steht unter Spannung, was den Abbruch technisch anspruchsvoll macht. Fachplaner müssen den Prozess begleiten.
Außerdem wird der Abriss durch die notwendigen Ausschreibungen und die komplexe Planung voraussichtlich um ein bis zwei Jahre verzögert.
Obwohl die Genehmigung für den Abriss der ZF-Arena nun vorliegt, wird der Start des Projekts noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadt muss alle Auflagen erfüllen, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann.