Am Freitag, 6. Mai 2022 tagte in der Mühlbachschule Schemmerhofen die Verbandsversammlung des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach. Neben dem Doppelhaushalt 2022/2023 mit einem Volumen von rund 2,9 Mio. Euro bzw. 1,9 Mio. Euro und zahlreichen Investitionen wurde die neue Verbandssatzung im Zusammenhang mit der Reform und Weiterentwicklung des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach einstimmig beschlossen.
Bis zum Ende des Jahres 2022 ist der Kreisfeuerlöschverband zuständig für die Ausrüstung und Ausstattung sowie die Festsetzung von Kostenbescheiden der sieben Stützpunktfeuerwehren in Bad Buchau, Bad Schussenried, Biberach, Erolzheim, Laupheim, Ochsenhausen und Riedlingen. Ab dem Jahr 2023 erfolgen Beschaffungen und Kostenbescheide in eigener Zuständigkeit durch die Stützpunktgemeinden, mit Ausnahme der Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern). Weiter können Beschaffungen der Städte und Gemeinden für die Überlandhilfe durch den Verband gefördert werden. So hat es die Verbandsversammlung am vergangenen Freitag einstimmig beschlossen. Dem Beschluss ging ein langwieriger Prozess voraus, der bereits im Jahr 2017 angestoßen wurde.
Der Kreisfeuerlöschverband soll sich künftig auf die zentralen Dienstleistungen, die Kreisausbildung und die Einrichtungen für alle Verbandsmitglieder konzentrieren. Mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Biberach, an dem sich der Kreisfeuerlöschverband mit rund 5,6 Mio. Euro beteiligte, wurde dafür bereits ein wichtiger Grundstein gelegt. In dem Gebäude befinden sich mit der Atemschutzübungsanlage und der Kreisgerätewerkstatt mit Atemschutz- und Schlauchwerkstatt, die zentralen Einrichtungen des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach. Diese können von allen Verbandsmitgliedern genutzt werden.
Der Kreisfeuerlöschverband ist ein Zweckverband nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und wurde 1949 gegründet. Mitglieder sind der Landkreis Biberach und die 45 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Verband beschäftigt sieben hauptamtliche Gerätewarte. Finanziert wird der Verband hauptsächlich durch eine Verbandsumlage, die von den Verbandsmitgliedern erhoben wird. Davon trägt der Landkreis 45 Prozent, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 55 Prozent.