Zoll: Geschützte Schildkröte als "home deco" angemeldet

Der Zoll hat am 19. Januar ein Paket aus der Schweiz beschlagnahmt. Eine darin verpackte Schildkröte wurde als „Home deco“ verschickt.

 

Am 19. Januar überprüften Zollbeamte des Zollamts Donauwörth den Inhalt einer Postsendung aus der Schweiz. Beim Öffnen des Pakets blickten die Zöllner mit dem Empfänger der Ware auf den Panzer einer Schildkröte. Der Inhalt war vom Versender als „home deco“ deklariert worden. Es handelte sich um eine skelettierte maurische Landschildkröte, die vom Aussterben bedroht ist und nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen als streng geschützte Art gilt.

Bei der Einfuhr von gefährdeten Tieren oder Pflanzen in die Europäische Union muss grundsätzlich eine vom Bundesamt für Naturschutz ausgestellte Genehmigung, eine sogenannte CITES-Bescheinigung, vorgelegt werden. Auch die Ausfuhr aus einem Land muss von einer CITES-Bescheinigung, ausgestellt von den jeweils zuständigen Behörden, begleitet werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befand sich im Paket lediglich eine Kopie einer CITES-Bescheinigung, die nicht den Anforderungen entsprach. Da keine gültigen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Schildkröte durch das Zollamt Donauwörth beschlagnahmt. Der Empfänger hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die erforderlichen CITES-Bescheinigungen nachzureichen.

 

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