Bei der Überprüfung der Sendung stellten die Zöllner verschiedene Mängel fest, schreibt das Hauptzollamt Ulm.
Unter anderem wurden elektronische Schaltungen ohne Isolierung und Sicherung verbaut, Walzen und Transportketten waren nicht abgesichert und hätten zu Verletzungen bei der Bedienung führen können. Zudem fehlte eine Anleitung zum Betrieb der Keksmaschine.
Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium hätte der Einführer die Mängel unter Aufsicht des TÜV zwar beheben können, aufgrund der Mehrkosten entschied er sich aber zur Wiederausfuhr.