Der 29-jährige Fahrer gab an, das Geschirr zur Besitzerin nach Südwestdeutschland zu transportieren; Zolldokumente hatte er nicht dabei.
Weil er die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4500 Euro nicht entrichten konnte, informierten die Zöllner Fahrer und Auftraggeberin über die Sicherstellung des Porzellans. Um dies zu vermeiden, schickte die Dame eigens einen Fahrer mit dem Geld zur Kontrollstelle bei Ulm. Nach Bezahlung der Steuerschulden knappe drei Stunden später konnten beide die Weiterfahrt mitsamt Tafelgeschirr antreten.
Sowohl der Fahrer als auch die Eigentümerin der Ware müssen sich nun im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung verantworten.