Nun überprüfte das Zollamt Biberach letzte Woche erneut eine Sendung mit 37 Kunststofffenstern und 5 Aluminiumtüren. Auch diese sind in der EU nicht zugelassen.
Bereits bei der systemtechnischen Voruntersuchung bekamen die Zöllner den Verdacht, dass die Ware nicht den Vorgaben der Bauprodukteverordnung entsprach. Das Regierungspräsidium Tübingen konnte diesen Verdacht nach einer anschließenden Prüfung bestätigen.
Die Bauprodukteverordnung gewährleistet den EU-weiten freien Verkehr von Bauprodukten und enthält Listungen, welche Anforderungen manche Baumaterialien einhalten müssen.
Da die Einfuhr der Türen und Fenster nicht diesen Anforderungen entsprach, beispielsweise in Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung, wurde die komplette Sendung an den bosnischen Hersteller zurückgeschickt.