Ab heute (15.01.2024, 8.30 Uhr) muss sich ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Ulm unter anderem wegen Vorbereitung sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Erwerb kinderpornographischer Inhalte verantworten.
Während der Staatsanwalt die Anklage vorliest, schaut der selbst noch junge Angeklagte stets nach unten und wirkt beschämt. Nach dem Vortrag des Staatsanwalts wird die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.
Über zwei längere Zeiträume (März 2022 bis August 2022 und April 2023 bis Juni 2023) soll der Angeklagte über WhatsApp, Snapchat und anderen Internetdiensten zu mehreren Mädchen Kontakt aufgenommen haben.
Die Mädchen sollen im Alter zwischen 11 und 13 Jahren gewesen sein. Anschließend soll er die Opfer dazu aufgefordert haben, sexuelle Handlungen oder intime Bilder aufzunehmen und ihm zu schicken. Der Angeklagte soll zudem Aufnahmen von Selbstbefriedigungshandlungen angefertigt oder während Live-Chats vorgenommen haben. Zum Teil soll er die Mädchen zu Sexualkontakten verleitet haben.
Der Mann sitzt in U-Haft. Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe soll prüfen, nach welchem Gesetz der 19-jährige verklagt werden soll. Das Urteil soll nächste Woche fallen.