Zwei Jahre alte Rechnungen müssen noch gezahlt werden - die Rechnungspanne der SWU

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Aufgrund von pandemiebedingten Rückständen in der Rechnungsprüfung bei der SWU, kommen nun auf einige Haushalte verspätete Rechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro zu. Warum genau es dazu kam und ob diese nachträgliche Abrechnung rechtens ist, erfahrt ihr hier.

Eine plötzliche Rechnung in Höhe von mehreren tausend Euro. Für einige ist das nun leider Realität, denn durch „pandemiebedingte“ Rückstände in der Rechnungsprüfung bei den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm (SWU)  kommen auf viele Haushalte rund um Ulm nun verspätet Rechnungen zu. Diese Rechnungen sind aus bis zu zwei Jahren zusammengenommen und summieren sich teilweise auf über 6000 Euro.

Für viele Haushalte ist das gleich der doppelte Horror, denn ,zusätzlich zu den verspäteten Rechnungen, verdreifachen sich auch noch die Abschlagszahlungen für Strom, Gas und Wasser zukünftig. Es ist unbekannt, wie viele Haushalte von den Versäumnissen bei der Abrechnung der Stadtwerke betroffen sind. Das Problem, so berichtet die Augsburger Allgemeine, sei laut Pressesprecherin Gudrun Fischer eine „Verkettung von unvorhersehbaren Ereignissen“ gewesen. Hinzu kommt wohl als Ursache zudem, dass es eine, durch die Pandemie beschleunigte, Umstellung gegeben hätte, bei welcher Verbrauchende die Zählerstände selbst ablesen und der SWU melden müssen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, weshalb auch eine so gebündelte und verspätete Rechnung vollkommen rechtens ist und die jetzt eingetroffenen Rechnungen bezahlt werden müssen. Wer die Rechnung nicht auf einmal begleichen kann, hat die Möglichkeit einer Ratenzahlung bei der SWU oder kann sich an ein örtliches Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort ist es möglich einen Antrag auf die Übernahme der Energieschulden zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, erfolge dies im Regelfall auf Darlehensbasis.

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