Im Kreis Ravensburg regelt dies eine Allgemeinverfügung, die am Freitag bekannt wurde. Wer dagegen verstoße, könne mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro rechnen, teilte das Landratsamt in Ravensburg mit. Vom Verbot ausgenommen sei das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Im Bodenseekreis betrifft das Verbot sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, wie das dortige Landratsamt in Friedrichshafen mitteilte.
Nach den Regenfällen in den vergangenen Wochen hatte sich die Situation der Gewässer kurzfristig entspannt. «Inzwischen reichen die Niederschläge aber nicht mehr aus, um die Pegelstände der Bäche und Seen konstant auf ein ausreichendes Maß ansteigen zu lassen», hieß es in Ravensburg. Durch die niedrigen Wasserstände werde die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten zudem unter steigenden Gewässertemperaturen.