BaWü: Ausgangssperre auf dem Prüfstand vor Gericht

Ein Richter mit Richterhammer

Die Ausgangssperre in Baden-Württemberg ist auf dem Prüfstand - drei Eilanträge habe es dagegen gegeben. Das Gericht will nun zügig entscheiden.

Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim sind drei Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg eingegangen. Die Landesregierung habe Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum Ablauf des Donnerstags erhalten, teilte der VGH heute (16.12.2020) mit.

Weder über die Antragsteller noch über den genauen Zeitpunkt der Entscheidung gaben die Mannheimer Richter Auskunft. Es werde aber zügig entschieden. Das von der Landesregierung mit der Corona-Verordnung angeordnete Verbot, zwischen 20.00 und 5.00 Uhr morgens das Haus zu verlassen, soll die Zahl der Kontakte verringern und damit helfen, Ansteckungen zu vermeiden.

 

Einen Überblick, wie genau die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aussehen, können Sie sich hier machen:

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