Einsparungen beim Bevölkerungsschutz: DRK-Kreisverband Ulm übt heftige Kritik

Corona DriveIn in Ehingen — © Thomas Heckmann
Thomas Heckmann

Haushaltsentwurf des Bundesministeriums

Der DRK-Kreisverband Ulm kritisiert die geplanten Einsparungen beim Bevölkerungsschutz massiv. Präsidentin der DRK Kreisverbands Ulm und Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer und der Geschäftsführer des Kreisverbands, Tobias Schwetlik sprechen sich mit Blick auf den Haushaltsentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) deutlich gegen die Pläne aus, die Mittel des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in großem Umfang zu kürzen.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums ist im Regierungsentwurf für das kommende Jahr im Vergleich zu 2022 beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Ausgabenkürzung um rund 112 Millionen Euro auf 174 Millionen Euro vorgesehen.

„Wenn die vorgesehenen Kürzungen des BMI umgesetzt würden, wäre das nicht nur für den Bevölkerungsschutz ein herber Rückschlag, sondern auch ein verheerendes Signal an die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK. Als Kreisverband Ulm richten wir darum einen eindringlichen Appell, die geplante Kürzung des BBK-Haushaltes umgehend zurückzunehmen.“, sagt Ronja Kemmer dazu.

Tobias Schwetlik: „Das DRK hat in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass der Bevölkerungsschutz dringend eine stärkere finanzielle Förderung braucht. Vor dem Hintergrund von Ukrainekrieg, Flüchtlingskrise, Coronapandemie sowie der Zunahme von Ereignissen wie Flutkatastrophen und Waldbränden ist es unbedingt notwendig, die Funktionsfähigkeit des Katastrophenschutzes zu sichern.“

Ronja Kemmer ergänzt: „Auch als DRK Kreisverband Ulm investieren wir wie andere Kreisverbände jetzt schon Spendengelder in erheblicher Höhe, um die Einsatzfähigkeit des Systems Bevölkerungsschutz aufrecht zu erhalten – obwohl damit öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis dies von uns nicht mehr geleistet werden kann. Die Sicherheit der Menschen im Land darf nicht gefährdet werden.“

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