Knast-Urteil gegen Thannhauser Landwirt rechtskräftig

Rinder in dem Stall in Thannhausen

Tierschützer freuen sich: das Urteil gegen den Landwirt aus Thannhausen im Kreis Günzburg ist rechtskräftig.

Das zuständige Amtsgericht hatte gegen den 60-jährigen ein Jahr Haft ohne Bewährung sowie ein Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot für anderthalb Jahre verhängt.

Die Tierrechts-Organisation PETA hatte den Mann letztes Jahr angezeigt. Er soll seine Kühe stark vernachlässigt haben. Zwei Tiere starben, andere sollen unterernährt gewesen sein und an Flüssigkeitsmangel gelitten haben. Der Landwirt hatte die Vorwürfe bestritten.

Alle Infos finden Sie hier.

Foto: PETA

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