Homeoffice und medizinische Masken: Lockdown-Verlängerung bis 14. Februar

Menschen mit Masken

Jetzt ist es offiziell: Der Lockdown soll verlängert und verschärft werden. Für den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann ist es eine „Vorsorgeaktion“, denn man müsse erst beobachten, wie sich die neuen Virusvariationen verhalten. In Bayern wird sich nahezu nichts verändern.




„Das, was wir noch einmal den Menschen zumuten müssen, ist hart“, betonte Kanzlerin Merkel nach den Beratungen mit den Ländern. Die vor allem in Großbritannien und Irland aufgetauchte Mutation des SARS-CoV-2-Virus sei eine „ernsthafte Gefahr“ für „all unsere Bemühungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so Merkel. Auch in Deutschland wurde das mutierte Virus bereits nachgewiesen.

Schon vor der Bund-Länder-Konferenz hat sich abgezeichnet, dass es zu verschärften Maßnahmen kommen wird. Der bisherige Lockdown war bis zum 31. Januar geplant. Jetzt soll er nochmal um zwei Wochen verlängert werden. Damit gehen bis zum 14. Februar verschärfte Maßnahmen einher. Alle bisherigen Beschränkungen bleiben. Das bedeutet auch, dass alle geschlossenen Einrichtungen auch weiter geschlossen bleiben. Die Überbrückungshilfen sollen verbessert werden.

Ein großes und umstrittenes Thema war erneut die Schul- und Kitapolitik. Laut Merkel soll die Präsenzpflicht in Schulen bis zum 14. Februar aufgehoben werden. Kitas sollen geschlossen bleiben. Kretschmann strebt, anders als die Bundeskanzlerin, eine vorsichtige Öffnung zum 1. Februar in Baden-Württemberg an. Dazu soll jetzt ein Konzept erstellt werden. Schon seit Montag gilt in Bayern die FFP2-Maskenpflicht. Jetzt wurde bundesweit das Tragen einer FFp2-Maske oder einer medizinischen Maske angeordnet.

Aktueller Bund-Länder-Beschluss:

  • Das Tragen einer FFP2- Maske oder medizinischen Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel ist Pflicht.
  • Schulen sollen bis 14. Februar geschlossen bleiben.
  • Das Arbeiten im Homeoffice soll ausgeweitet werden. Arbeitgeber müssen künftig, überall wo es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice ermöglichen
  • Kontakte weiterhin auf nur eine haushaltsfremde Person reduzieren.
  • FFP2-Maskenpflicht für Personal in Alten- und Pflegeheimen.

 

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