Kann ich einfach so einen Motorradführerschein machen?

Ein schneller Motorradfahrer

Kann ich...?

Voraussetzungen

Grundsätzlich muss erstmal zwischen verschiedenen Klassen unterschieden werden. Mit dem Führerschein der Klasse A1, dürfen Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von 11 kW gefahren werden. Zudem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Dieser darf bereits mit 16 Jahren erlangt werden. Wer schon 5 Jahre seinen Führerschein der Klasse B besitzt (Autoführerschein) und 25 Jahre alt ist, darf mit der Erweiterung B196 ebenfalls Krafträder der Klasse A1 fahren. Zudem ist ein gültiger Sehtest notwendig sowie eine aktuelle Teilnahmebestätigung einer Erste-Hilfe-Schulung.

Krafträder der Klasse A2 dürfen eine maximale Motorleistung von 35 kW haben und das Verhältnis von Leistung und Gewicht von 0,2 kW/kg nicht überschreiten. Der Führerschein der Klasse A2 darf mit 18 Jahren absolviert werden. Auch hier ist ein gültiger Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs notwendig.

Mit dem „großen Motorradführerschein“, der Klasse A, dürfen alle Motorräder ohne Einschränkungen gefahren werden sowie einige dreirädrige Fahrzeuge. Das Mindestalter liegt bei direktem Einstieg bei 24 Jahren. Der Sehtest und die Erste-Hilfe Schulung ist bei der Klasse A unerlässlich.

Zur erstmaligen Beantragung des Führerscheins ist zudem ein Pass beziehungsweise ein Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild und ein Antrag auf Fahrerlaubnis der Fahrschule nötig.

Aufbau Führerschein Klasse A1, A2 und A

Es ist nicht nötig den Motorradführerschein über die Klassen nach und nach aufzubauen. Bei erreichtem Mindestalter kann direkt der gewünschte Schein absolviert werden. Doch insbesondere bei jungen oder neuen Motorradfahrern wird ein langsames Herantasten empfohlen. Dies kann folgendermaßen geschehen:

Wer von der Klasse A1 auf A2 erweitern will, sollte den A1-Führerschein mindestens zwei Jahre lang besitzen, um eine verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten) abzulegen und keine theoretische Prüfung mehr machen zu müssen. Zudem reduziert sich der benötigte Stundenanteil.

Um von A2 auf A zu erweitern, ist ebenfalls eine Besitzdauer des A2 von zwei Jahren nötig, sodass auf diesem Wege der A-Schein schon mit 20 Jahren gemacht werden kann. Auch hier ist nur noch eine praktische Prüfung notwendig und die Fahrstunden reduzieren sich.

Es ist nicht möglich von der Klasse A1 auf A zu erweitern, dazu muss erst die Prüfung für den A2 abgelegt werden.

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