Land fördert Feuerwehren im Alb-Donau-Kreis mit Rekordsumme

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Regierungspräsidium Tübingen

Über 1,8 Millionen Euro

Das Land Baden-Württemberg hat den Feuerwehren im Alb-Donau-Kreis eine Rekordsumme von über 1,8 Millionen Euro bewilligt. Diese Förderung ermöglicht eine umfassende Modernisierung der Ausrüstung und Fahrzeuge, wodurch die Sicherheit der Bevölkerung weiter gestärkt wird.

Bedeutung der Förderung

Landrat Heiner Scheffold betont die Bedeutung dieser Unterstützung: „Unsere freiwilligen Feuerwehren sind das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis. Ihr unermüdliches Engagement und ihre Bereitschaft, jederzeit für die Gemeinschaft da zu sein, verdienen höchsten Respekt und Anerkennung. Eine zeitgemäße und umfassende Ausstattung ist unerlässlich, damit sie den vielfältigen Aufgaben und Gefahrenlagen effektiv und sicher begegnen können.“

Vielfältige Beschaffungen und Modernisierungen

Die Mittel fließen in zahlreiche Beschaffungen und Modernisierungen. Alle 37 gestellten Anträge aus dem Alb-Donau-Kreis wurden positiv beschieden. Unter anderem werden eine Drehleiter, mehrere Löschfahrzeuge, Gerätewagen und verschiedene Ausrüstungsgegenstände finanziert. Zusätzlich zu den Zuschüssen für die Kommunen fördert das Land auch zwei Projekte des Landkreises. Bereits im fünften Jahr in Folge wurden alle förderfähigen Anträge im Alb-Donau-Kreis zu hundert Prozent unterstützt.

**Detaillierte Förderung der Kommunen**

Im Detail umfasst die Förderung unter anderem:

  • Langenau: Beschaffung einer Drehleiter (265.000 Euro)
  • Blaubeuren: Beschaffung eines Rüstwagens (130.000 Euro)
  • Westerstetten: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (96.000 Euro)
  • Blaustein: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (96.000 Euro)
  • Oberstadion: Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (96.000 Euro)
  • Westerheim: Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (96.000 Euro)
  • Ehingen: Beschaffung eines Gerätetransportwagens mit Zusatzbeladung „Wasserversorgung“ (66.000 Euro)

Antragsverfahren für die Kommunen

Kommunen, die von den Projektfördermitteln profitieren möchten, müssen einen Antrag beim Landratsamt stellen. Der Fachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis priorisiert die Anträge nach Dringlichkeit, bevor das Regierungspräsidium Tübingen über die Förderung entscheidet.

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